Mit dem 1. April 2024 beginnt in Deutschland ein neues Kapitel in der Cannabis-Politik. Die Gesetzesänderung sorgt für einiges an Gesprächsstoff und bringt deutliche Neuerungen mit sich.
Am 22. März 2024 markierte die Zustimmung des Bundesrats einen Meilenstein für die Cannabispolitik in Deutschland. Durch das neue Cannabisgesetz, oft kurz als CanG bezeichnet, öffnen sich nun legale Türen für den privaten Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene zu Konsumzwecken sowie für den kollektiven, nicht kommerziellen Anbau innerhalb von Anbauvereinigungen.
CanG: Was ist erlaubt und was nicht?
Cannabis steht schon lange an der Spitze, der in Deutschland konsumierten illegalen Drogen. Die Reform lässt jetzt den Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf zu und gestattet den Besitz von bis zu 50 Gramm in den eigenen vier Wänden und 25 Gramm unterwegs – allerdings nur für die über 18-Jährigen. Für Jugendliche bleibt der Konsum weiterhin tabu.
Cannabis verkaufen dürfen ab April spezialisierte Geschäfte. Der Eigenanbau ist begrenzt erlaubt, sodass jeder bis zu drei Pflanzen zu Hause haben darf.
Die Legalisierung von Cannabis ist nicht ohne Kritiker. Die Polizeigewerkschaft etwa sieht die Freigabe skeptisch und warnt vor dem Signal, das damit gesetzt wird – insbesondere im Vergleich zu anderen legalen, aber gefährlichen Substanzen wie Alkohol.
Das Problem mit den Altverurteilungen
Im Zuge der Cannabis-Legalisierung in Deutschland entsteht eine neue juristische Herausforderung: die Behandlung von Altverurteilungen. Diese beziehen sich auf Rechtsfälle, die unter den alten Gesetzen eingeleitet wurden und nun vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebung neu bewertet werden müssen. Die Kernfrage dabei ist, wie mit Verfahren umgegangen wird, die nach altem Recht als Verstöße galten, unter der neuen Regelung jedoch nicht mehr strafbar sind oder in einen anderen rechtlichen Rahmen fallen. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung jedes Einzelfalls, um eine faire und gerechte Entscheidung zu treffen. Die Neubewertung dieser Altverurteilungen spiegelt nicht nur den Wandel in der Gesetzgebung wider, sondern auch die Entwicklung gesellschaftlicher Normen und Werte bezüglich des Cannabis-Konsums.
In der neuen SRH Lawcast Folge “Cannabis wird erlaubt – was ab dem 01.04. legal ist und was nicht” mit unserem Rechtsexperten Prof. Dr. Simon A. Fischer, Professor für Wirtschaftsrecht, dreht sich alles um die neuen Regelungen des Cannabisgesetzes und die Einordnung der Altverurteilungen.