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210 ECTS im Erststudium: Arbeitsrecht (LL.M.) mit 120 ECTS

Sie bringen 210 ECTS aus Ihrem Erststudium mit? Hier finden Sie alle Informationen zum Master-Studium Arbeitsrecht (LL.M.) mit 120 ECTS.

180 ECTS Erststudium: Arbeitsrecht LL.M.

Ihr Curriculum mit 120 ECTS

4 Semester 120 ECTS
1. Semester
  • Einführung in das Arbeitsrecht und juristische Methodenlehre

    6
  • Grundlagen des Individualarbeitsrechts

    6
  • Grundlagen des Kollektivarbeitsrecht

    6
  • Arbeitsvertragsrecht

    6
  • ♥ Wahlmodul 1

    6

♥ = In diesem Semester belegen Sie eines unserer Wahlmodule.

2. Semester
  • Betriebsverfassungsrecht: Allgemeine Ausführungen und Betriebsrat

    6
  • Gesetzliche Vorgaben zu Arbeitszeit und Teilzeitbeschäftigungen

    6
  • Rechtliche Grundlagen des Urlaubs und der Arbeitsbefreiung

    6
  • Kündigungsschutzrecht

    6
  • ♥ Wahlmodul 2

    6

♥ = In diesem Semester belegen Sie eines unserer Wahlmodule.

3. Semester
  • Befristungsrecht

    6
  • ♥ Wahlmodul 3

    6
  • ♥ Wahlmodul 4

    6
  • ♥ Wahlmodul 5

    6
  • ♥ Wahlmodul 6

    6

♥ = In diesem Semester belegen Sie vier unserer Wahlmodule.

4. Semester
  • Wissenschaftliche Abschlussarbeit und Kolloquium

    30
Curriculum mit 120 ECTS pdf (470 KB)
Master-Studium mit 120 ECTS

Nur 1 Voraussetzung für Ihre Zulassung

  1. mind. 1 Jahr Berufserfahrung

Wussten Sie schon? Es gibt noch 2 weitere Master-Varianten für Sie...

Sie bringen aus Ihrem Erststudium mindestens 210 ECTS mit. Dann stehen Ihnen diese zwei weiteren Varianten zur Verfügung.

Flex-Modelle

Ihre Studiengebühren im Master

Flex-Modell 1

Für alle, die zügig zahlen wollen: Die monatliche Gebühr ist in unserem Modell Flex 1 höher. Dafür haben Sie nach 24 Monaten die Gesamtgebühr bezahlt. Aber auch länger studieren geht problemlos – bis zu 24 Monate können Sie kostenfrei dranhängen.

Flex-Modell 2

Monatlich weniger zahlen, dafür über einen längeren Zeitraum – das ist unser Finanzierungsvorschlag im Modell Flex 2. Ihr Studium können Sie aber trotzdem innerhalb der Regelstudienzeit beenden, wenn Sie möchten. Sie zahlen dann einfach nach Ihrem Studium weiter, bis die Gesamtgebühr beglichen ist.

Das Flex-Modell

Wie Sie Ihr Fernstudium finanzieren

Mit unserem Flex-Modell bestimmen Sie, welche monatlichen Studiengebühren am besten zu Ihrer persönlichen Situation passen. Ob Sie Flex 1 oder Flex 2 wählen – die Studiendauer und die volle Leistung bis zu 24 Monate sind in beiden Fällen gleich.

Weitere Fördermöglichkeiten
  • Die mögliche Studiendauer und die Leistungen, die die Hochschule zur Verfügung stellt, sind bei Flex 1 und Flex 2 identisch und vollumfänglich.
  • Die Dauer Ihres Fernstudiums müssen Sie nicht vorab festlegen, sondern Sie sind komplett flexibel.
  • Sie haben die Sicherheit, dass Sie bis zum Doppelten der Regelstudienzeit ohne Zusatzgebühren von uns betreut werden.
  • Die Studienmaterialien erhalten Sie immer in digitaler Form.
  • Die beiden Modelle unterscheiden sich in der Höhe der monatlichen Studiengebühren, in der Zahldauer und in der Gesamtgebühr.
  • Im Modell Flex 2 bezahlen Sie monatlich weniger und deshalb länger, die Gesamtgebühr ist etwas höher.
  • Auch bei Flex 2 kann das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden. Sie bezahlen nach dem Studium einfach weiter, bis die Gesamtkosten beglichen sind.
Infomaterial
Noch unentschlossen?

Sie möchten sich Ihren Traum von einem Studium des Arbeitsrechts erfüllen, sind aber noch unentschlossen? Dann fordern Sie jetzt weitere Informationen an.

Beratungstermin
Noch Redebedarf?

Sie haben noch Fragen zum Studiengang oder zum Ablauf des Fernstudiums im Allgemeinen? Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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Dann melden Sie sich mit nur wenigen Klicks direkt online an. Sichern Sie sich Ihren Studienplatz im Fernstudium Arbeitsrecht.

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