SRH Fernhochschule - The Mobile University

Häufige Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Auslandserfahrungen

Was ist Erasmus+? Wer kann am Programm Erasmus+ teilnehmen? Was wird durch die PROMOS-Förderung unterstützt? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Abschnitt beantwortet. Sie können sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie noch Fragen haben. 

Erasmus+ Programm

Das Programm Erasmus+ ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für Bildung, Sport und Jugend. Als Erasmus+ Hochschule haben unsere Studierenden die Möglichkeit, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern, um ihre Berufsaussichten zu verbessern.

Teilnehmen können Studierende, die an der SRH Fernhochschule eingeschrieben sind, mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen haben und die Anforderungen des Erasmus+ Programms erfüllen.

Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und Nordmazedonien nehmen am Erasmus+ Programm teil.

Bitte informieren Sie sich beim International Office der SRH Fernhochschule. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen vollständig und fristgerecht eingereicht sein. 

Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt von Ihrem Zielland und der Art des Aufenthalts ab. Für ein Auslandspraktikum liegt die Förderung zwischen 640-750 Euro pro Monat.

Das Erasmus+ Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt: 70% vor Ihrer Abreise, nachdem die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet und das Learning Agreement ausgefüllt und von der Gasteinrichtung unterzeichnet wurde. Die restlichen 30% werden nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald alle Formalitäten erledigt sind.

Die Finanzhilfevereinbarung und das Learning Agreement müssen vor der Abreise ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Ein mit Erasmus+ geförderter Auslandsaufenthalt kann zwischen 2 und 12 Monaten dauern. Insgesamt können Sie pro Studienzyklus (Bachelor, Master) bis zu 12 Monate gefördert werden.

Ja, ausreichende Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache des Gastlandes sind erforderlich. Im Rahmen des Programms Erasmus+ wird auch eine Online-Sprachunterstützung (OLS) angeboten. 

Ja, Sie müssen während Ihres Auslandsaufenthalts weiterhin Studiengebühren an Ihrer Heimatuniversität zahlen, es sei denn, Sie beantragen ein Urlaubssemester. 

 Ja, Sie können ein Erasmus+ Praktikum sowohl während Ihres Studiums als auch nach Ihrem Abschluss absolvieren, solange das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Abschluss abgeschlossen ist.

Im Falle einer Absage müssen Sie umgehend das International Office der SRH Fernhochschule informieren. Je nach den Gründen und der Gesamtdauer Ihres Aufenthalts müssen Sie möglicherweise einen Teil der erhaltenen Fördermittel zurückzahlen.

Ja, Erasmus+ bietet zusätzliche finanzielle Unterstützung für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, um ihre besonderen Bedürfnisse zu erfüllen.

Ja, Sie können mehr als einmal am Programm Erasmus+ teilnehmen, solange Sie die maximale Förderdauer von 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master) nicht überschreiten.

Viele Gasteinrichtungen bieten Unterstützung bei der Wohnungssuche an. Es ist ratsam, sich frühzeitig zu informieren und zu bewerben. Es gibt auch Online-Plattformen und Foren, die bei der Wohnungssuche hilfreich sein können.

Am Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie von der Praktikumsstelle zum Abschluss das Learning Agreement unterzeichnen lassen und einen Abschlussbericht beim DAAD einreichen. Dies funktioniert automatisch über einen Link seitens des DAADs. Das Erasmus+ Programm bietet auch Möglichkeiten zur weiteren Vernetzung und zur Teilnahme an Alumni-Aktivitäten.

PROMOS Programm

Studierende der SRH Fernhochschule mit einem zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits konkreten Vorhaben für ein Auslandsstudium oder Auslandssprachkurs.

Die SRH Fernhochschule kann Studienaufenthalte bis zu 3 Monaten und Sprachkurse bis zu einem Monat mit einem PROMOS-Teilstipendium fördern.

Bei Studienaufenthalten werden Aufenthaltskostenpauschalen nach einer vom DAAD veröffentlichten Länderliste bezahlt. Diese finden Sie auf unserer PROMOS Webseite. Studierende erhalten außerdem noch ein Reisekostenstipendium nach der Liste. 

Ja, Studierende können an einer europäischen Hochschule studieren, mit der die SRH Fernhochschule keinen ERASMUS-Vertrag hat.

Nein

Eine Liste der benötigten Unterlagen sowie den förmlichen Anforderungen der Bewerbung ist immer in der aktuellen PROMOS-Ausschreibung, die auf unsere Webseite veröffentlicht ist, zu finden.

Die Bearbeitung der Bewerbungen dauert ca. 2-3 Wochen. Mit einer Zu- bzw. Absage können Sie i.d.R. in der 3. Juli- bzw. Dezemberwoche rechnen.

Bitte beachten Sie, dass die PROMOS-Förderung bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden muss. Die Verrechnung von PROMOS Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.

Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden. 

DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. 

Eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien ist uneingeschränkt möglich. Wird durch öffentliche Mittel aus Deutschland aber auch der Auslandsaufenthalt gefördert, ist grundsätzlich maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland derselbe Förderzweck verfolgt wird. Die Studierenden sind darauf hinzuweisen, dass sie die PROMOS Förderung bei möglichen anderen Stipendienträgern bei der Bewerbung angeben müssen. Beispiel: Der Stipendiat erhält aus anderen öffentlichen Mitteln in Deutschland Reisekosten. Dadurch ist eine Förderung durch die PROMOS-Reisekostenpauschale ausgeschlossen. Weitere Förderleistungen wie z.B. Teilstipendienraten sind dagegen möglich.

Die Gelder werden erst dann ausgezahlt, wenn das Learning Agreement und das Certificate of Arrival vorliegen. 

Das Learning Agreement/Studyplan muss mit Unterschrift der Sending Institution vor der Ausreise eingereicht werden.